Dachdeckung mit Reet

Regeldachneigung (RDN) 45°
Kehlsparrenneigung ≥ 40°

Bei Hauptdachflächen darf die RDN auch mit regensichernden Zusatzmaßnahmen nicht unterschritten werden.
Bei kleinen Flächen, z. B. Dachgauben, darf die RDN in Ausnahmefällen bis zu einer Mindestdachneigung von 40° unterschritten werden.
Bei Unterschreitung der RDN bei Dachgauben, Kehlen, Aufschieblingen und Bestandsdächern muss sie ≥ 25° betragen.

Regensichernde Zusatzmaßnahmen

Erhöhte Anforderung:
Bei ausgebauten Dachgeschossen muss eine Wärmedämmung mit einer regensichernden Zusatzmaßnahme unter der Reetdeckung eingebaut werden,
mit Hinterlüftung: ≥ 0,06 m.

Mindestanforderung

ZVDH Klasse 5


Option für Reet & Holzschindeln

die vollflächig klebende Witterungsschutzbahn auf Schalung

klebt sofort und spart die Windsicherungen
passend zur Klasse 3, 4, und 5

mit 3 Monate Freibewitterung:

mit 4 Monate Freibewitterung:


Dachdeckung mit Holzschindeln

Dachneigung
zweilagige Deckung 71° bis 90°
dreilagige Deckung 22° bis 90°

Grenzbereich der Deckung: 14° bis 18° der gesamten Dachfläche.

Bei Dachneigung unter 14° ist der Konstruktion und dem Holzschutz besondere Beachtung zu schenken.

Bei Dächern unter 22° Neigung ist ein wasserableitendes, dichtes Unterdach erforderlich.

Weitere Hinweise siehe Regelwerk vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH). Die Vorgaben jeweiliger Deckungshersteller sind ebenfalls zu beachten.